(1) Vertragsart
Ihr Produkt im Abrechnungszeitraum.
(2) Messgerät
Die Messgerätenummer (auch Zählernummer) ist auf dem Stromzähler angebracht und dient der eindeutigen Zuordnung der Lieferstelle.
(3) Zeitraum
Jeweiliger Zeitraum vom Versorgungsbeginn oder dem Tag der vorletzter Ablesung („von“) bis zum Tag der letzten Ablesung („bis“). Bei Änderungen der Preise oder Steuern und Abgaben, Produktwechseln, Zählerwechseln oder von Ihnen übermittelten Zwischenständen nehmen wir eine entsprechende Splittung vor.
(4) Stand
Hier finden Sie die Zählerstände zu Anfang („alt“) und zu Ende („neu“) des Abrechnungszeitraums. Dieser wurde entweder vom Kunden oder durch die enwor abgelesen oder es wurde ein geschätzter Stand nach den gesetzlichen Vorgaben zugrunde gelegt. Die Information und Hinweise zur Ableseart stehen unter dem Detailkasten.
(5) Verbrauch
Den Verbrauch ermitteln wir aus der Differenz zwischen Stand „alt“ und Stand „neu“.
(6) Arbeitsbetrag
Der Arbeitsbetrag errechnet sich aus dem Verbrauch x Arbeitspreis (inkl. aller Steuern und Abgaben – exkl. Umsatzsteuer)
(7) Grundbetrag
Der Grundbetrag ist verbrauchsunabhängig und richtet sich nach dem gewählten Produkt. Er wird Tag genau auf den Abrechnungszeitraum umgerechnet.
(8) Summe
Hier finden Sie die Netto- Addition der Arbeitspreise und der Grundpreise. Die Umsatzsteuer weisen wir hier separat aus. Der Brutto- Betrag ist die Summe aus Nettobetrag und Umsatzsteuer.
(9) Neuer Abschlag
Ihr neuer Abschlag wird auf Basis Ihres aktuellen Verbrauchs und der aktuellen Preise ermittelt. Wenn der neue Abschlag fehlt handelt es sich um eine Schlussrechnung und die Verträge sind beendet.
(10) Stromsteuer
Die Stromsteuer beinhaltet die Kosten, die nach dem Gesetz zur ökologischen Steuerreform erhoben werden. Diese Steuer wird von uns erhoben und an den Fiskus weitergeleitet. Den aktuellen Stromsteuersatz je Kilowattstunde finden Sie auf dem jeweiligen Preisblatt unter www.enwor.de
(11) Erneuerbare-Energien-Gesetz
Die EEG-Umlage beinhaltet die Förderung von z.B. Wind- und Solarenergie. Der gesetzlich festgelegte Mindestpreis für diese Energieträger wird über die EEG-Umlage finanziert. Sie wird von uns erhoben und an den Fiskus weitergeleitet. Die aktuelle EEG-Umlage je Kilowattstunde finden Sie auf dem jeweiligen Preisblatt unter www.enwor.de
(12) Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
Mit der KWKG-Umlage werden Anlagen gefördert, die dazu beitragen die CO2-Emmisionen zu senken. Der gesetzlich festgelegte Mindestpreis für diese Anlagen wird über die KWKG-Umlage finanziert. Sie wird von uns erhoben und an den Fiskus weitergeleitet. Die aktuelle KWKG-Umlage je Kilowattstunde finden Sie auf dem jeweiligen Preisblatt unter www.enwor.de
(13) Offshore Umlage
Mit der Offshore-Umlage nach §17f Abs.5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wird die finanzielle Entschädigung für die verzögerte Anbindung von Offshore-Windenergieanlagen finanziert. Sie wird von uns erhoben und an den Fiskus weitergeleitet. Die aktuelle Offshore-Umlage je Kilowattstunde finden Sie auf dem jeweiligen Preisblatt unter www.enwor.de
(14) §18 AbLaV Umlage
Mit der Verordnung für Abschaltbare Lasten werden die Übertragungsnetzbetreiber zur Ausschreibung abschaltbarer Lasten und zu Annahme eingegangener Angebote zum Erwerb von Abschaltleistungen. Die AbLaV-Umlage wird von uns erhoben und an den Fiskus weitergeleitet. Die aktuelle AbLaV-Umlage je Kilowattstunde finden Sie auf dem jeweiligen Preisblatt unter www.enwor.de
(15) §19 StromNEV-Umlage
Diese Umlage dient zur Entlastung stromintensiver Unternehmen. Dieses wird von den Netzentgelten finanziert. Die Belastungen werden bundesweit auf die Endverbraucher umgelegt. Die Umlage wird von uns erhoben und an den Fiskus weitergeleitet. Die aktuelle §19-Umlage je Kilowattstunde finden Sie auf dem jeweiligen Preisblatt unter www.enwor.de
(16) Konzessionsabgabe
Diese Abgabe gibt dem Netzbetreiber das Recht öffentliche Verkehrswege für Stromleitungen zu nutzen. Diese Abgabe wird von uns erhoben und an die Stadt oder Gemeinde weitergeleitet. Die aktuelle Konzessionsabgabe je Kilowattstunde finden Sie auf dem jeweiligen Preisblatt unter www.enwor.de
(17) Netznutzung
Hiermit werden die Kosten für Planung, Errichtung, Unterhaltung und Instandhaltung des Verteilnetzes gedeckt. Die Netznutzungsentgelte leiten wir an Ihren Netzbetreiber weiter. Die aktuellen Netznutzungsentgelte finden Sie auf der Homepage Ihres Netzbetreibers.
(18) Messstellenbetrieb
Hier stellt der Netzbetreiber uns Ihren Stromzähler in Rechnung. Diese Kosten berechnen wir Ihnen nicht separat weiter, sie sind bereits im Grundpreis enthalten. Die aktuellen Netznutzungsentgelte finden Sie auf der Homepage Ihres Netzbetreibers.
(19) Messung
Hier stellt der Netzbetreiber uns die Ablesung Ihres Zählers in Rechnung. Hierzu gehören z. B. die Kosten für die eigene Ablesung, sowie Druck und Versand von Ablesekarten. Diese Kosten berechnen wir Ihnen nicht separat weiter, sie sind bereits im Grundpreis enthalten. Die aktuellen Netznutzungsentgelte finden Sie auf der Homepage Ihres Netzbetreibers.
(20) Abrechnung
Hier stellt der Netzbetreiber uns die Kosten für die Abrechnung der Netznutzung in Rechnung. Hierzu zählen z. B. die Plausibilitätsprüfung der Zählerstände und die Erstellung der Rechnungen. Diese Kosten berechnen wir Ihnen nicht separat weiter, sie sind bereits im Grundpreis enthalten. Die aktuellen Netznutzungsentgelte finden Sie auf der Homepage Ihres Netzbetreibers.
(21) Ihre Vertragsdaten
Hier finden Sie Ihre Zählpunktbezeichnung, die Vertragslaufzeiten zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung und die aktuellen Kündigungsregelungen.