Entgelte Netzzugang
Preise für die Netznutzung
Die Entgelte für den Zugang zu dem Gasnetz der enwor – energie & wasser vor ort GmbH werden anhand der von der Landesregulierungsbehörde (dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen) für die enwor – energie & wasser vor ort GmbH gemäß § 32 Anreizregulierungs-verordnung (ARegV) festgelegten Erlösobergrenze ermittelt.
Gemäß § 27 Abs. 1 Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) ist die enwor – energie & wasser vor ort GmbH verpflichtet, diese Entgelte auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Zudem sind gemäß § 20 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres die für das Folgejahr geltenden Netzentgelte zu veröffentlichen. Sollten bis zu diesem Zeitpunkt die Entgelte noch nicht ermittelt worden sein, sind Entgelte zu veröffentlichen, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr geltenden Erlösobergrenze ergeben werden. Hiervon muss die enwor – energie & wasser vor ort GmbH Gebrauch machen, da ihr noch nicht sämtliche erforderlichen Daten vorliegen.
- Preisblätter ab 01.01.2008
- Preisblätter ab 01.01.2009
- Preisblätter ab 01.01.2010
- Preisblätter ab 01.01.2011
- Preisblätter ab 01.01.2012
- Preisblätter ab 01.01.2013
- Preisblätter ab 01.01.2014
- Preisblätter ab 01.01.2015
- Preisblätter ab 01.01.2016
- Preisblätter ab 01.01.2017
Preisblätter
Preisblätter für die Netznutzung, Messung und Abrechnung für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018.
- Preisblatt 1 - für leistungsgemessene Kunden
- Preisblatt 2 - für nicht leistungsgemessene Kunden
- Preisblatt 3 - für Messstellenbetrieb
- Preisblatt 4 - für gesonderte Netzentgelte nach § 20 Abs. 2 Satz 1 GasNEV
Konzessionsabgabe
Konzessionsabgaben werden nach § 2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) in folgender Höhe erhoben:
in Gemeinden bis 100.000 Einwohner | 0,27 | Cent/kWh |