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Verträge
Stromnetz
Lieferantenrahmenvertrag / Netznutzungsvertrag
Dieser Vertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Netznutzung bzw. dem Zugang zu dem örtlichen Elektrizitätsverteilernetz der enwor GmbH.
Der Vertrag wurde durch förmliche Festlegung der Bundesnetzagentur vorgegeben (Az. BK6-13-042, Beschl. v. 16.04.2015). Der Vereinbarung liegen das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die auf dieser Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils aktueller Fassung zu Grunde.
Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit, unseren Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag sowie die dazugehörigen Anlagen herunterzuladen.
- Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag
- Anlage 1 - Handhabung von unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen
- Anlage UV - Lastprofile Elektrospeicherheizungen
- Anlage UV - Lastprofile Wärmepumpen
- Anlage 3 - Ansprechpartner und Adressen
- Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch EDI
- Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung
- Zuordnungsvereinbarung
- Anlage 2 - Preisblatt Ergänzende Bedingungen NAV
Erdgasnetz
Kooperationsvereinbarung
Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen
Die Vertragspartner verpflichten sich in dieser Vereinbarung, untereinander in dem technisch möglichen und wirtschaftlich zumutbaren Ausmaß verbindlich zusammen-zuarbeiten, um einen transparenten, diskriminierungsfreien, effizienten und massenge-schäftstauglichen Netzzugang zu angemessenen Bedingungen zu gewähren.
Netznutzung
Die Gestaltung des Netzzugangs wird in der "Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" gemäß § 20 Abs. 1 b EnWG und "Geschäftsprozesse / Datenformate für den Lieferantenwechsel im Gassektor (GeLi Gas)" näher geregelt.
Im Einzelnen werden die Prozesse beim Wechsel des Lieferanten aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Lieferbeziehungen in der Anlage zu dem Beschluss BK7-06-067 vom 20. August 2007 "Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas" beschrieben.
Verträge und Verfahren ab dem 01.10.2022 gemäß KOV XIII.
Verfahrensbeschreibung
Standardlastprofilverfahren
Zur Anwendung kommen die Lastprofile der TU München.
Zur rechnerischen Ermittlung der stündlichen Leistungswerte bei Kunden ohne registrierender Messeinrichtung, regelmäßig solche Letztverbraucher mit einer maximalen stündlichen Entnahmeleistung vom 500 kW und einer maximalen jährlichen Entnahme von 1,5 GWh, werden Standardlastprofile für verschiedene Kundengruppen, insbesondere Gerwerbe, Haushalte, verwendet, die sich am typischen Abnahmeprofil verschiedener Letztverbrauchergruppen orientieren und temperaturabhängig sind. Zur Ermittlung der Abnahmeprofile werden die Prognosetemperaturen der Wetterstation Aachen verwendet.
Einführung der Gasprognosetemperatur zum 01.07.2019
Ab dem 01.07.2019 kommt im Netzgebiet der enwor - energie & wasser vor ort GmbH für SLP-Allokationen die Anwendung der sog. Gasprognosetemperatur (kurz: GPT) zum Einsatz, die in Kap. 3.5.3 des BDEW-Leitfadens "Abwicklung von Standardlastprofilen Gas" als Anlage zur KoV X vom 29.03.2018 verankert ist.
Die GPT berücksichtigt die in einem Netzgebiet relevanten meteorologischen Einflussgrößen (Prädikatoren) auf das Verbrauchsverhalten der SLP-Gaskunden. Die GPT werden vom DWD netzbetreiberindividuell berechnet und den Netzbetreibern für deren SLP-Allokationen zur Verfügung gestellt.
Für Rückfragen zur GPT und deren Anwendung steht Ihnen Herr Simons unter 02407 579 1471 zur Verfügung.
Informationen zum Lastprofilverfahren SLP: | bis 31.07.2012 | ab 08.2012 |
"Ein-, Zweifamilienhaus" | EFH HEF03 | HEF04 |
"Mehrfamilienhaus" | MFH HMF03 | HMF04 |
"Gebietskörperschaften, Versicherungen, öffentliche Einrichtungen" | GKO GKO03 | GKO04 |
"Haushaltsähnliche Betriebe" | GMF GMF03 | GMF04 |