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Netzanschluss
Wissenswertes zu Netzanschlüssen für Strom, Erdgas und Trinkwasser
Um Ihnen einen problemlosen Anschluss an unser Versorgungsnetz zu ermöglichen, möchten wir Ihnen hier alle notwendigen Informationen - von der Beantragung bis zur Errichtung Ihres Netzanschlusses - zur Verfügung stellen.
Wir empfehlen Ihnen, erst zu planen und dann loszulegen – und informieren Sie auf den folgenden Seiten darüber, was zu beachten ist.
Sie sind eine Privatperson und benötigen einen Netzanschluss? Dann klicken Sie bitte hier: Privatkunde
Sie planen ein Gewerbeobjekt und benötigen einen Netzanschluss? Dann klicken Sie bitte hier: Gewerbe
Hier können Sie Ihren Netzanschluss online beantragen.
Stromnetz
Allgemeine Bedingungen
Der Netzanschluss im Netzgebiet der enwor - energie & wasser vor ort GmbH wird entsprechend den Vorgaben des Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetzes - EnWG) vom 07. Juli 2005 (Ausfertigungsdatum) geregelt.
Technische Mindestanforderungen
Für den Anschluss an das Verteilnetz der enwor - energie & wasser vor ort GmbH gelten die nachfolgenden Anschlussbedingungen.
- Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2019 gültig ab dem 01. März 2019) Herausgegeben vom BDEW sowie TAR 4100
Die TAB 2019 steht Ihnen auf www.enwor.de zur Verfügung.
Mit Wirkung vom 01.03.2019 wird die "TAB 2019" im Netzgebiet der enwor - energie & wasser vor ort GmbH umgesetzt.
Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung
Die enwor GmbH betreibt ein Niederspannungsnetz in den Städten Herzogenrath und Würselen an das sie gemäß § 18 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) jedermann anschließt und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung stellt. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) gelten die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen des Netzbertreibers enwor GmbH zur NAV sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen.
Voraussetzungen für die Herstellung des Netzanschlusses ist der Abschluss des Netzanschlussvertrages.
- Niederspannungsanschlussverordnung - NAV
- Netzanschlussvertrag Strom
- Anfrage zur Herstellung eines Netzanschlusses
- Ergänzende Bedingungen NAV
- Anlage 1 - Preisblatt Ergänzende Bedingungen NAV
- Mitteilung über den Wechsel des Eigentümers / Anschlussnehmers / Anschlussnutzers
- Mitteilung über die Aufnahme der Nutzung des Netzanschlusses
- Auftrag zur Inbetriebsetzung des Netzanschlusses
- Anmeldung Ladeinfrastruktur (Wallbox, Ladesäule)
- VDE-AR-N 4100 Anwendungsregel
Anpassung von laufenden Netzanschlussverträgen
Die enwor - energie & wasser vor ort GmbH passt mit dieser Veröffentlichung alle bestehenden Netzanschlussverträge aufgrund der neuen Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV) vom 01.11.2006 gemäß § 29 Abs. 1 NAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 S. 2 EnWG an die neue NAV an. Die Anpassung erfolgt gemäß § 29 Abs. 1 NAV mit Wirkung auf den folgenden Tag zum 01. Juli 2007. Auf dieser Seite finden Sie die geltenden Ergänzenden Bedingungen der enwor - energie & wasser vor ort GmbH zur NAV, das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen sowie ein neues Vertragsformular der enwor - energie & wasser vor ort GmbH abgedruckt. Die Allgemeinen Bedingungen (NAV) sind auf dieser Internetseite veröffentlicht. Die bisherigen technischen Anschlussbedingungen (TAB) der enwor - energie & wasser vor ort GmbH gelten sofern auf dieser Seite nichts Anderes angegeben wird bis auf weiteres fort und liegen in den Geschäftsräumen der enwor - energie & wasser vor ort GmbH zur Ansicht aus.
Erdgasnetz
Allgemeine Bedingungen
Der Netzanschluss im Netzgebiet der enwor - energie & wasser vor ort GmbH wird entsprechend den Vorgaben des Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetzes - EnWG) vom 07. Juli 2005 (Ausfertigungsdatum) geregelt.
Technische Mindestanforderungen
Für den Anschluss an das Verteilnetz der enwor - energie & wasser vor ort GmbH gelten die nachfolgenden Anschlussbedinungen.
- DVGW Regelwerk
- G 2000
Das DVGW-Arbeitsblatt G 2000 beschreibt die technischen Mindestanforderungen hinsichtlich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze im liberalisierten Gasmarkt. Der Anwendungsbereich gilt für Gasversorgungsnetze mit Gasen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260, 2. Gasfamilie und für Gase nach dem DVGW Arbeitsblatt G 262
Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung
Die enwor GmbH betreibt ein Gasnetz in der Stadt Herzogenrath an das sie gemäß § 18 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) jedermann anschließt und den Anschluss zur Entnahme von Gas zur Verfügung stellt. Zusätzlich zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) gelten die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen der enwor GmbH zur NDAV sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen.
Voraussetzung für die Herstellung des Netzanschlusses ist der Abschluss des Netzanschlussvertrages.
Gemäß § 3 Abs. 2 NDAV kommt das Anschlussnutzungsverhältnis dadurch zustande, dass über den Netzanschluss Gas aus dem Verteilernetz entnommen wird, wenn
- der Anschlussnutzer spätestens im Zeitpunkt der erstmaligen Entnahme einen Vertrag über den Bezug von Gas abgeschlossen hat oder die Voraussetzungen einer Ersatzversorgung nach § 38 EnWG vorliegen und
- dem Anschlussnutzer oder dessen Lieferanten ein Recht auf Netzzugang nach § 20 EnWG zusteht.
Regelungen / Formulare
- Niederdruckanschlussverordnung - NDAV
- Anfrage zur Herstellung eines Netzanschlusses
- Netzanschlussvertrag Gas
- Ergänzende Bedinungen zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
- Anlage 1 - Preisblatt Ergänzende Bedingungen NDAV
- Mitteilung über den Wechsel des Eigentümers/ Anschlussnehmers/ Anschlussnutzers
- Mitteilung über die Aufnahme der Nutzung des Netzanschlusses
- Auftrag zur Inbetriebsetzung eines Gasnetzanschlusses
Anpassung von laufenden Netzanschlussverträgen
Die enwor - energie & wasser vor ort GmbH passt mit dieser Veröffentlichung alle bestehenden Netzanschlussverträge aufgrund der neuen Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck - NDAV) vom 01.11.2006 gemäß § 29 Abs. 1 NAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 S. 2 EnWG an die neue NDAV an. Die Anpassung erfolgt gemäß § 29 Abs. 1 NDAV mit Wirkung auf den folgenden Tag zum 01.Juli 2007.
Gasanschlüsse werden überprüft
Als Netzbetreiber in Herzogenrath liegt der enwor – energie & wasser vor ort GmbH die Sicherheit der Versorgung am Herzen. Daher werden regelmäßig Kontrollen des Versorgungsnetzes vorgenommen.
Im Rahmen von Routine-Überprüfungen haben wir bei einigen Hausanschlüssen in Herzogenrath Abweichungen festgestellt. Es handelt sich um fehlerhafte Schweißungen an Gashausanschlüssen. Sie führten bisher lediglich in 4 Einzelfällen zu Undichtigkeiten.
Was wurde unternommen?
Für die betroffenen Gas-Hausanschlüsse haben wir vorsorglich die Kontrolle durch häufigeren Einsatz von Sonden deutlich erhöht. Hierbei wird der Hausanschluss von der Straße aus mit einem Messgerät geprüft. Bei evtl. Auffälligkeiten reagieren wir unverzüglich. Außerdem haben wir zusätzlich die sogenannte „Odorierung“ vervierfacht. Hier mischen wir dem Erdgas einen Geruchsstoff zu, um eine noch schnellere Wahrnehmung bei kleinsten Mengen des Gasaustrittes für alle zu gewährleisten. Zu diesen aus unserer Sicht bereits ausreichenden Schritten, bieten wir unseren Hausanschluss-Kunden zusätzlich kostenlos Methan-Gasmelder (nicht zu verwechseln mit Rauchmeldern) zur eigenen Anbringung im Haus an.
Was wird aktuell unternommen?
Aktuell werden die relevanten Gas-Hausanschlüsse bereits aufgegraben und überprüft. Soweit notwendig, werden die Hausanschlüsse selbstverständlich umgehend und in jedem Fall kostenfrei für die betreffenden Kunden erneuert. Die betroffenen Gas-Hausanschluss-Kunden wurden über das weitere Vorgehen und die Möglichkeit der Gasmelder-Bestellung postalisch informiert.
Wenn ich einen Brief bekommen habe, heißt das dann automatisch, dass mein Gasanschluss defekt ist?
Das heißt, dass wir uns ihren Hausanschluss noch einmal genau ansehen und überprüfen. Das Bauunternehmen gräbt potentiell betroffene Hausanschlüsse auf, kontrolliert diese und wenn sie nicht in Ordnung sind, werden sie repariert.
Ob ein Hausanschluss konkret betroffen ist oder nicht, kann leider nur durch aufwendiges Aufgraben der Leitungen und Sichtprüfung ermittelt werden. Das bedeutet, dass Tiefbauarbeiten durchgeführt werden müssen, um ganz sicher feststellen zu können, ob der Anschluss einwandfrei ist, oder nicht.
Wenn ich keinen Brief von der enwor erhalten habe, aber Erdgas beziehe, heißt das dann, dass ich nicht betroffen bin?
Ja, genau. Nur wer einen Brief bekommen hat, ist von der Maßnahme der Ausgrabung des Anschlusses betroffen. Es handelt sich ausschließlich um einige Hausanschlüsse in Herzogenrath. Alle anderen Anschlüsse sind nicht betroffen.
Wie viele Anschlüsse sind (möglicherweise) betroffen?
Von 6700 Anschlüssen, waren/sind rund 420 Anschlüsse insgesamt betroffen (6,2 %). Davon haben bisher 4 Anschlüsse eine Undichtigkeit gezeigt, was einem Prozentsatz von unter 1 % entspricht. Von diesen 420 Gashausanschlüssen wurden bis Mitte Mai 2021 etwa ein Viertel überprüft und erneuert.
Muss im Haus gearbeitet werden?
Bauarbeiten in Ihrem Haus selbst finden nicht statt. Wir benötigen lediglich einen Zugang, um den Hausanschluss im Haus während der Arbeiten für ein paar Stunden Außerbetrieb zu setzen. Danach kümmern wir uns selbstverständlich auch wieder um die Inbetriebsetzung. Die Abstellung des Gases wird ein paar Stunden dauern. Wir setzen alles daran, diesen Zeitraum so kurz wie möglich zu gestalten.
Ist die Erneuerung der Hausanschlüsse kostenlos für die Kunden?
Ja, die Erneuerung des Hausanschlusses ist für die Kunden kostenlos. Es wird auch die Asphaltdecke oder Pflasterungen bis hin zur Bepflanzung wieder kostenlos hergestellt.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen zum Thema habe?
Alle Fragen zu diesem Thema werden von Sarah Mingers unter 02407 579-1410 oder sarah.mingers@enwor.de beantwortet.