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Sonderformen Netznutzung

Hochlastzeitfenster für die Atypische Netznutzung nach §19 Abs.2 Satz1

StromNetzentgeltverordnung (StromNEV)

Gemäß Stromnetzentgeltverordnung §19 Abs.2 Satz1 können Letztverbraucher, die auf Grund vorliegender oder prognostizierter Verbrauchsdaten oder auf Grund technischer oder vertraglicher Gegebenheiten einen Höchstlastbeitrag haben, der vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen der Netz- oder Umspannebene abweicht, ein individuelles Netzentgelt beantragen. Dieses Netzentgelt hat somit dem besonderen Nutzungsverhalten des Netzkunden Rechnung zu tragen.

Die Ermittlung der Hochlastzeitfenster wird nach der Festlegung BK4-13-739 „Festlegung zur Ermittlung sachgerechter Entgelte im Rahmen von individuellen Netzentgeltvereinbarungen gemäß § 29 Abs. 1 EnWG für §19 Abs. 2 S.1 StromNEV“ mit Stand 11.12.2013 der Bundesnetzagentur durchgeführt. Die Zeitfenster werden vom Netzbetreiber individuell festgelegt. Die Bereiche der Hochlastzeitfenster werden für die vier Jahreszeiten und für jede Netz- und Umspannebene bestimmt. Relevant ist jeweils die Netz- oder Umspannebene, aus welcher der Letztverbraucher elektrische Energie entnimmt.

Die Voraussetzung für die Abrechnung der individuellen Netzentgelte nach § 19 StromNEV, sowie die Unterlagen für die Anzeige bei der Bundesnetzagentur sind ebenfalls in der oben genannten Festlegung beschrieben. Die Festlegung finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

"Die Hochlastzeitfenster sind ausschließlich an Werktagen gültig. Wochenenden, Feiertage und maximal ein Brückentag pro Woche sowie die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr gelten als Nebenzeiten, da der Eintritt der zeitgleichen Jahreshöchstlast an diesen Tagen aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zu erwarten ist."

Hochlast-Zeitfenster gemäß Leitfaden BNetzA für 2024

Frühling Mrz. – Mai Sommer Jun. – Aug. Herbst Sep. – Nov. Winter Dez. – Feb.
Netzebene der Uhrzeit Uhrzeit Uhrzeit Uhrzeit
Entnahmestelle von - bis von - bis von - bis von - bis
Mittelspannung - - -

12:00 - 15:00

15:45 - 19:30

Umspg. MS/NS 16:00 - 19:00 - - 16:30 - 19:30
Niederspannung 16:00 - 19:00 - - 16:45 - 19:45

Hochlast-Zeitfenster gemäß Leitfaden BNetzA für 2023

Frühling Mrz. – Mai Sommer Jun. – Aug. Herbst Sep. – Nov. Winter Dez. – Feb.
Netzebene der Uhrzeit Uhrzeit Uhrzeit Uhrzeit
Entnahmestelle von - bis von - bis von - bis von - bis
Mittelspannung - -

12:00 - 15:00

16:45 - 19:15

12:00 - 15:00

16:30 - 19:15

Umspg. MS/NS - - 16:30 - 19:30 16:30 - 19:30
Niederspannung - - 17:00 - 20:00

12:00 - 15:00

16:45 - 19:30

Hochlast-Zeitfenster gemäß Leitfaden BNetzA für 2022

Frühling Mrz. – Mai Sommer Jun. – Aug. Herbst Sep. – Nov. Winter Dez. – Feb.
Netzebene der Uhrzeit Uhrzeit Uhrzeit Uhrzeit
Entnahmestelle von - bis von - bis von - bis von - bis
Mittelspannung - - 17:00 - 20:00 16:30 - 19:30
Umspg. MS/NS - - - 17:00 - 20:00
Niederspannung - - - 16:30 - 19:30

Hochlast-Zeitfenster gemäß Leitfaden BNetzA für 2021

Frühling Mrz. – Mai Sommer Jun. – Aug. Herbst Sep. – Nov. Winter Dez. – Feb.
Netzebene der Uhrzeit Uhrzeit Uhrzeit Uhrzeit
Entnahmestelle von - bis von - bis von - bis von - bis
Mittelspannung - - 16:30 - 19:30 16:15 - 19:30
Umspg. MS/NS 17:30 - 20:30 - 17:00 - 20:00 17:00 - 20:00
Niederspannung 18:00 - 21:00 - 17:00 - 20:00 16:45 - 19:45

Hochlast-Zeitfenster gemäß Leitfaden BNetzA für 2020

Frühling Mrz. – Mai Sommer Jun. – Aug. Herbst Sep. – Nov. Winter Dez. – Feb.
Netzebene der Uhrzeit Uhrzeit Uhrzeit Uhrzeit
Entnahmestelle von - bis von - bis von - bis von - bis
Mittelspannung - - 17:00 - 20:00 17:00 - 20:00
Umspg. MS/NS - - 17:00 - 20:00 17:00 - 20:00
Niederspannung - - - 17:00 - 20:00