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Preisblätter Netznutzung
Die Nutzung der Netze erfolgt nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien.
Die Umsetzung der Kalkulation unserer Netznutzungspreise erfolgte entsprechend den Vorgaben der aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen. Diese Preisblätter werden gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Wir garantieren Ihnen für die Nutzung ihres Netzes eine faire Behandlung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien.
Preisblätter Strom
Preisblätter zur Netznutzung
Die Entgelte für den Zugang zu dem Stromnetz der enwor – energie & wasser vor ort GmbH werden anhand der von der Landesregulierungsbehörde (dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen) für die enwor – energie & wasser vor ort GmbH gemäß § 32 Anreizregulierungs-verordnung (ARegV) festgelegten Erlösobergrenze ermittelt.
Gemäß § 27 Abs. 1 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ist die enwor – energie & wasser vor ort GmbH verpflichtet, diese Entgelte auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Zudem sind gemäß § 20 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres die für das Folgejahr geltenden Netzentgelte zu veröffentlichen. Sollten bis zu diesem Zeitpunkt die Entgelte noch nicht ermittelt worden sein, sind Entgelte zu veröffentlichen, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr geltenden Erlösobergrenze ergeben werden. Hiervon muss die enwor – energie & wasser vor ort GmbH Gebrauch machen, da ihr noch nicht sämtliche erforderlichen Daten vorliegen.
Preisblätter Lieferantenrahmenvertrag ab 01.01.2024
- Preisblatt 1 - für Kunden mit reg. Leistungsmessung
- Preisblatt 2 - für Kunden mit Monatsleistungspreissystem
- Preisblatt 3 - für Kunden im Niederspannungsnetz bis 100.000 kWha
- Preisblatt 4 - für unterbrechbare und steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024
- Preisblatt 5 - für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024
- Preisblatt 6 - für Messstellenbetrieb
- Preisblatt 7 - für Reserveinanspruchnahme
- Preisblatt 8 - Aufschläge und Umlagen
- Preisblatt 9 - für Entnahme durch öffentliche Straßenbeleuchtungsanlagen
Preisblätter Lieferantenrahmenvertrag ab 01.01.2023
- Preisblatt 1 - für Kunden mit reg. Leistungsmessung
- Preisblatt 2 - für Kunden mit Monatsleistungspreissystem
- Preisblatt 3 - für Kunden im Niederspannungsnetz bis 100.000 kWha
- Preisblatt 4 - für Messstellenbetrieb
- Preisblatt 5 - Netznutzungsentgelte für Reserveinanspruchnahme
Preisblätter Lieferantenrahmenvertrag ab 01.01.2022
- Preisblatt 1 - für Kunden mit reg. Leistungsmessung
- Preisblatt 2 - für Kunden mit Monatsleistungspreissystem
- Preisblatt 3 - für Kunden im Niederspannungsnetz bis 100.000 kWha
- Preisblatt 4 - für Messstellenbetrieb
- Preisblatt 5 - Netznutzungsentgelte für Reserveinanspruchnahme
Preisblätter Lieferantenrahmenvertrag ab 01.01.2021
- Preisblatt 1 - für Kunden mit reg. Leistungsmessung
- Preisblatt 2 - für Kunden mit Monatsleistungspreissystem
- Preisblatt 3 - für Kunden im Niederspannungsnetz bis 100.000 kWha
- Preisblatt 4 - für Messstellenbetrieb
- Preisblatt 5 - Netznutzungsentgelte für Reserveinanspruchnahme
Preisblätter Lieferantenrahmenvertrag ab 01.01.2020
- Preisblatt 1 - für Kunden mit reg. Leistungsmessung
- Preisblatt 2 - für Kunden mit Monatsleistungspreissystem
- Preisblatt 3 - für Kunden im Niederspannungsnetz bis 100.000 kWh/a
- Preisblatt 4 - für Messstellenbetrieb
- Preisblatt 5 - Netznutzungsentgelte für Reserveinanspruchnahme
Preisblätter Lieferantenrahmenvertrag ab 01.01.2018
- Preisblatt 1 - für Kunden mit reg. Leistungsmessung
- Preisblatt 2 - für Kunden mit Monatsleistungspreissystem
- Preisblatt 3 - für Kunden im Niederspannungsnetz bis 100.000 kWh/a
- Preisblatt 4 - für Messstellenbetrieb
- Preisblatt 5 - Netznutzungsentgelte für Reserveinanspruchnahme
Preisblätter Lieferantenrahmenvertrag ab 01.01.2019
- Preisblatt 1 - für Kunden mit reg. Leistungsmessung
- Preisblatt 2 - für Kunden mit Monatsleistungspreissystem
- Preisblatt 3 - für Kunden im Niederspannungsnetz bis 100.000 kWh/a
- Preisblatt 4 - für Messstellenbetrieb
- Preisblatt 5 - Netznutzungsentgelte für Reserveinanspruchnahme
StromNZV § 13 Jahresmehr- und Jahresmindermengen
Die Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV) regelt im § 13 Jahresmehr- und Jahresmindermengen. Entsprechende Preise finden Sie unter dem LINK:
https://www.bdew.de/internet.nsf/id/DE_Mehr-Mindermengen-Abrechnung
Konzessionsabgabe
Konzessionsabgaben werden nach § 2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) in folgender Höhe erhoben:
in Gemeinden bis 100.000 Einwohner | 1,59 | Cent/kWh |
Preisblätter Erdgas
Die Entgelte für den Zugang zu dem Gasnetz der enwor – energie & wasser vor ort GmbH werden anhand der von der Landesregulierungsbehörde (dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen) für die enwor – energie & wasser vor ort GmbH gemäß § 32 Anreizregulierungs-verordnung (ARegV) festgelegten Erlösobergrenze ermittelt.
Gemäß § 27 Abs. 1 Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) ist die enwor – energie & wasser vor ort GmbH verpflichtet, diese Entgelte auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Zudem sind gemäß § 20 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres die für das Folgejahr geltenden Netzentgelte zu veröffentlichen. Sollten bis zu diesem Zeitpunkt die Entgelte noch nicht ermittelt worden sein, sind Entgelte zu veröffentlichen, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr geltenden Erlösobergrenze ergeben werden. Hiervon muss die enwor – energie & wasser vor ort GmbH Gebrauch machen, da ihr noch nicht sämtliche erforderlichen Daten vorliegen.
Preisblätter für die Netznutzung, Messung und Abrechnung für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018
- Preisblatt 1 - für leistungsgemessene Kunden
- Preisblatt 2 - für nicht leistungsgemessene Kunden
- Preisblatt 3 - für Messstellenbetrieb
- Preisblatt 4 - für gesonderte Netzentgelte nach § 20 Abs. 2 Satz 1 GasNEV
Preisblätter für die Netznutzung, Messung und Abrechnung für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019
- Preisblatt 1 - für leistungsgemessene Kunden
- Preisblatt 2 - für nicht leistungsgemessene Kunden
- Preisblatt 3 - für Messstellenbetrieb
- Preisblatt 4 - für gesonderte Netzentgelte nach § 20 Abs. 2 Satz 1 GasNEV
Preisblätter für die Netznutzung, Messung und Abrechnung für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020
- Preisblatt 1 - für leistungsgemessene Kunden
- Preisblatt 2 - für nicht leistungsgemessene Kunden
- Preisblatt 3 - für Messstellenbetrieb
Preisblätter für die Netznutzung, Messung und Abrechnung für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021
- Preisblatt 1 - für leistungsgemessene Kunden
- Preisblatt 2 - für nicht leistungsgemessene Kunden
- Preisblatt 3 - für Messstellenbetrieb
Preisblätter für die Netznutzung, Messung und Abrechnung für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022
- Preisblatt 1 - für leistungsgemessene Kunden
- Preisblatt 2 - für nicht leistungsgemessene Kunden
- Preisblatt 3 - für Messstellenbetrieb
Preisblätter für die Netznutzung, Messung und Abrechnung für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023
- Preisblatt 1 - für leistungsgemessene Kunden
- Preisblatt 2 - für nicht leistungsgemessene Kunden
- Preisblatt 3 - für Messstellenbetrieb
Preisblätter für die Netznutzung, Messung und Abrechnung für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024
Konzessionsabgabe
Konzessionsabgaben werden nach § 2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) in folgender Höhe erhoben:
in Gemeinden bis 100.000 Einwohner | 0,27 | Cent/kWh |
Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte
Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV
Gemäß § 120 Abs. 4 EnWG sind bei der Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisungen ab dem 01.01.2018 diejenigen Netzentgelte zu Grunde zu legen, die am 31.12.2016 anzuwenden waren. Ab dem 01.01.2018 sind von den Erlösobergrenzen der jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber die Kostenbestandteile nach § 17d Abs. 7 EnWG und § 2 Abs. 5 EnLAG in Abzug zu bringen, so wie sie in den damaligen Erlösobergrenzen zur Bestimmung der Netzentgelte enthalten waren und in die Netzentgelte für das Kalenderjahr 2016 eingeflossen sind. Auf dieser Basis wurden die Netzentgelte der enwor - energie & wasser vor ort GmbH für das Kalenderjahr 2016 neu berechnet. Sie dienen als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Entgelte für dezentrale Einspeisung.
Haftungsausschluss
Da trotz aller Sorgfalt die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der veröffentlichten Daten nicht garantiert werden kann, wird eine diesbezügliche Haftung der enwor – energie & wasser vor ort GmbH ausgeschlossen. Die enwor – energie & wasser vor ort GmbH behält sich das Recht vor, notwendige Änderungen vorzunehmen.